Die Rechte als Praktikant/-in


Viele nutzen ein Praktikum um später bei Bewerbungen bessere Chancen zu haben. Sie bekommen eher Einladungen zum Vorstellungsgespräch oder für Assessment-Center. Im Praktikum sollen Schülern, Studierenden und Berufseinsteigern praxisnahe Einblicke in den Job vermittelt werden und für erste Berufserfahrungen sorgen. Doch leider ist dies nicht immer der Fall und viele Praktikanten und Praktikantinnen sind sich ihrer Rechte nicht bewusst.

Ein Praktikum für bessere Chancen in der Karriere

Praktikanten/-innen sind keine billigen Arbeitskräfte

Ein Praktikum ist heutzutage schon beinahe unerlässlich im Lebenslauf. Je mehr desto besser. Viele Unternehmen wissen das und nutzen Praktikanten oft schamlos aus. Doch sind sie keine billigen Arbeitskräfte. Viele sind sich nicht darüber bewusst, welche Rechte sie auch als Praktikanten haben. Ein Praktikum allgemein kann von einem Schnuppertag bis hin zu Teilzeit alles umfassen. Das Wichtigste: der Erwerb praktischer Kenntnisse.

Pflichtpraktika
Pflichtpraktika sind vorgeschriebene Praktika im Rahmen eines Studiums. Meistens laut Studienordnung vorgeschrieben. Der Praktikant, die Praktikantin hat dabei keinen Anspruch auf Vergütung, Bafög wird aber im Praktikumsrahmen weiter gezahlt. Auch wenn das Praktikum eine Voraussetzung für die Zulassung eines Studiums ist besteht Bafög-Anspruch.

Freiwillige Praktika
Bei freiwilligen Praktika haben die Praktikanten mehr Rechte. Auch wenn sie ein Praktikum freiwillig absolvieren, fallen ihre Rechte unter das Berufsbildungsgesetz und ist vergleichbar mit den Rechten von Auszubildenden. Hier besteht ein Anspruch auf Vergütung, falls das Praktikum länger als ein Monat dauert und der Praktikant, die Praktikantin aktiv am Berufsleben teilnimmt.

Bezahlung
Wie bereits erwähnt, besteht ein Anspruch auf Bezahlung nur bei einem freiwilligen Praktikum. Jeder dritte Praktikant erhält etwas wie ein Honorat. Bald soll auch hier der Mindestlohn von 8,50 Euro greifen. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika unter einer Dauer von sechs Wochen sind davon jedoch ausgenommen.

Arbeitszeit
Wie lange jeweils ein Praktikant täglich arbeiten muss wird meistens in Einzelgesprächen festgehalten. Grundsätzlich aber genauso lange wie alle anderen Angestellten. Aus dem Berufsbildungsgesetz ergibt sich, dass bei einem freiwilligen Praktikum ein Anspruch auf Ausgleich von Überstunden besteht. Das gilt nicht bei Pflichtpraktika.

Urlaub
Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Pflichtpraktikanten/-innen haben keinen Urlaubsanspruch. Freiwillige Praktikanten/-innen haben einen Anspruch auf 24 Tage im Jahr bzw. 2 Tage pro Monat.

Wichtig
Praktikanten sollten auf einen Vertrag bestehen. Darin festgehalten: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist und Praktikumsinhalte. Je mehr schriftlich festgehalten ist, desto besser. So werden Missverständnissen im Vorfeld vorgebeugt.


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