Abmahnung – was ist das?
Wenn du dich gerade in einer Ausbildung oder in deinem ersten Job befindest, dann ist dir sicher schon einmal das Wörtchen Abmahnung begegnet. Wahrscheinlich weißt du, dass dies nichts Gutes heißt. Was genau sich dahinter verbirgt, verraten wir dir hier…
Abmahnung in der Ausbildung
Du bist noch neu in der Arbeitswelt und keiner verlangt von dir, dass du alles perfekt machst. Meist sind die Arbeitgeber sehr kulant und vergeben ihren Azubis kleinere Fauxpas. Doch nicht selten kommt es vor, dass sich ein Lehrling durch eine unangemessene Äußerung oder andere Malheure einen ordentlichen Fehltritt leistet. Dann hat der Ausbilder das Recht, dem Azubi eine Abmahnung zu erteilen. Das bedeutet, dass er den Lehrling für die arbeitsvertragliche Pflichtverletzung rügt und ihn gleichzeitig davor warnt, dass bei Wiederholung der Ausbildungsvertrag aufgelöst wird. Die Abmahnung ist dafür da, dem Azubi das Fehlverhalten aufzuzeigen, ihm aber gleichzeitig die Chance zu geben, dieses zu ändern.
Wann kann es zu einer Abmahnung kommen?
Wenn du als Azubi deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, wirst du in der Regel nicht sofort gekündigt, sondern bekommst erst eine schriftliche Abmahnung. Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn du…
…unentschuldigt in der Berufsschule oder auf Arbeit fehlst.
…wiederholt unpünktlich bist oder zu spät von der Pause zurück zum Arbeitsplatz kommst.
…die Arbeitsschutzvorschriften oder die Weisungen deines Ausbilders missachtest.
…dich respektlos gegenüber deinen Kollegen verhältst.
…deinen Krankenschein nicht oder zu spät einreichst bzw. dich nicht rechtzeitig krank meldest.
…dein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß führst.
…andere Kollegen mobbst.
…keinen Lernfortschritt nachweisen kannst.
Mit welchen Folgen musst du rechnen?
Wenn du dich noch in der Probezeit befindest, dann sieht die Sache schon etwas anders aus. Hier kannst du sofort gekündigt werden und eine Abmahnung ist nicht notwendig. Hier ist es wichtig, dass du unbedingt das Gespräch mit deinem Ausbilder oder dem Betriebsrat suchst bzw. dich an einen Ausbildungsberater wendest. Vielleicht bekommst du noch eine Chance. Erst wenn du die Probezeit überstanden hast, wirst du eine Abmahnung bekommen, falls du dir ein Fehlverhalten geleistet hast. Wenn dies allerdings unberechtigt ist oder auf einem Missverständnis beruht, dann solltest du dringend Widerspruch einlegen und eine Gegendarstellung verfassen sowie ebenfalls das Gespräch suchen, um deinen Ausbildungsplatz zu retten.
Zeige Einsicht!
Solltest du eine Abmahnung bekommen haben, dann gehe erst einmal in dich und reflektiere das Geschehen. Was ist schief gelaufen und warum? Falls du wirklich Mist gebaut hast, dann sieh es ein und entschuldige dich sowie äußere unmissverständlich, dass es nicht noch einmal vorkommen wird und du dich bessern wirst. Das wirkt wahre Wunder. Außerdem sind Fehler dazu da, um aus ihnen zu lernen und wenn du dazu bereit bist, dann wird dir auch keine Kündigung drohen.