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Dürfen Praktikanten streiken?


Man hört es in regelmäßigen Abständen in Funk, Fernsehen und auf den Straßen der Stadt: Betriebe und ganze Berufsgruppen streiken! Steik bei der Bahn, Streik am Flughafen, Streik in den Kindergärten, die Liste der Streikenden ist lang. Da stellen sich viele Praktikanten die Frage: Was ist mit uns? Sollen wir mit den Kollegen mitstreiken, dürfen wir das?

Regeln beim Streiken
Streiks werden in der Regel von Gewerkschaften organisiert. Die größten Gewerkschaften Deutschlands sind unter dem Dachverband des “Deutschen Gewerkschaftsbundes” (DGB) zusammengefasst. Unter dem DGB gibt es beispielsweise die Mitgliedergewerkschaften IG Metall, Verdi oder GEW, die jeweils für verschiedene Berufsgruppen zuständig sind. Die jeweilige Gewerkschaft ruft ihr Mitglieder dann zum Streik auf. So organisiert beispielsweise verdi einen Streik für die Kindergärtner/-innen, weil verdi für den Dienstleistungssektor zuständig ist. Dann gibt es einige Regeln: In Deutschland darf nur gestreikt werden, wenn das Ziel des Streiks durch einen neuen Tarifvertrag geregelt werden kann und die Ziele bislang noch nicht vertraglich geregelt sind. Über Ort und Dauer des Streiks entscheidet die Gewerkschaft. Ein klassisches Beispiel ist die Forderung nach höheren Löhnen, die durch einen neuen Lohntarif erteilt werden können.

Wie sollen sich Praktikanten im Streik verhalten?

Auch Praktikanten haben das Recht mit ihren Kollegen im Betrieb oder mit der gesamten Berufsgruppe des Praktikumsplatzes zu streiken. Das Problem liegt aber auf psychologischer Ebene. Praktikanten fühlen sich häufig als unterstes Glied im sozialen Berufsgefüge und glauben, sich das Recht auf Streik nicht rausnehmen zu dürfen. Schließlich wollen sie beim Chef einen guten Eindruck machen und eventuell später einmal im Betrieb übernommen werden. Die Angst durch einen Streik in Verruf zu kommen ist bei vielen Praktikanten groß. Vielleicht gibt es sogar Chefs, die Praktikanten unter Druck setzen und die Forderung stellen: “Wenn dir etwas an deiner beruflichen Zukunft liegt, hälst du hier die Stellung, wenn die anderen streiken!” Das ist absolut nicht rechtens und gegen derartige Erpressermethoden sollte man sich wehren. Denn auch Praktikanten dürfen streiken, gerade sie haben oftmals Grund dazu, weil sie in präkeren Praktikumsverhältnissen stehen und häufig gar nicht oder nur gering entlohnt werden. Gesetzlich sind Praktikanten und Azubis ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die Arbeit der Streikenden zu übernehmen und so als Streikbrecher zu fungieren!

Finanzierung im Streik

Die Arbeitgeber sind im Falle eines Streiks nicht verpflichtet Löhne zu zahlen – logische Rechnung: Keine Arbeit, Kein Lohn! Allerdings werden die Steikenden häufig aus einer Streikkasse bezahlt, die von den Gewerkschaften zur Verfügung gestellt wird. Jedoch muss man dafür in einer Gewerkschaft sein. Auch Praktikanten können Gewerkschaftsmitglied werden. Für eine Mitgliedschaft entrichtet man Beiträge, für die man verschiedene Angebote der Gewerkschaft nutzen kann.

 


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