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Tabutfragen im Vorstellungsgespräch


Das Bewerbungsgespräch dient dazu, gegenseitig Eindrücke zu vermitteln. Du bekommst einen Eindruck vom Unternehmen und das Unternehmen will deine Fähigkeiten erkennen. Im Idealfall findet ein professioneller, freundlicher Dialog statt, bei dem beide Seiten Fragen stellen und einander vorstellen. Die Kunst liegt dabei so viel wie möglich in Erfahrung zu bringen, ohne in Fettnäpfchen zu treten. Auch auf Arbeitgeberseite kann es vorkommen, dass die ein oder andere Frage zu weit geht. Dann kann man freundlich aber bestimmt zum Ausdruck bringen, dass du darüber keine konkrete Antwort geben möchtest.

Ohne rot zu werden durch das Vorstellungsgespräch – die Tabuthemen

Folgende Angaben darfst du deinem Chef in Spé ohne Gewissensbisse schuldig bleiben:

Frühere Anstellungsverhältnisse
Die Frage nach bisherigen Arbeitserfahrung ist wichtiger Bestandteil des Vorstellungsgespräches, aber warum konkret du nicht mehr für deinen früheren Arbeitgeber tätig bist, geht niemanden etwas an.

Familienstand und Familienplanung
Viele Bewerber schreiben im Lebenslauf zwar noch immer, ob sie ledig sind und Kinder haben, jedoch sind diese Angaben freiwillig. Du bist niemandem Rechenschaft darüber schuldig, ob du solo, alleinerziehend, geschieden oder verwitwet bist. Eine absolute No-Go-Frage ist die nach Kinderwunsch und Schwangerschaft. Theoretisch darfst du dich sogar schwanger bewerben und nichts davon preisgeben. Andererseits ist es die traurige Wahrheit, dass viele Arbeitgeber Frauen aus Angst vor Schwangerschaft nicht fest und unbefristet unter Vertrag nehmen.

Sexuelle Vorlieben
Was unter der Bettdecke geschieht, ist euer Ding und geht keinen etwas an, egal ob homo, hetero, bi, pan, inter oder trans!

Politische Gesinnung
Egal ob zur Piratenpartei zugehörig oder aktives Mitglied bei Attac – Angaben zur politischen Gesinnung dürfen Im Prinziup nicht ausschlaggebend für euren Arbeitgeber sein. Allerdings gibt es parteinahe Stiftungen und andere  „Tendenzarbeitgeber“, wie bestimmte Zeitungen, Verlage, Parteien und Kirchen. Für eine Anstellung bei der CDU ist die Frage nach der eigenen Parteiangehörigkeit durchaus relevant. Daher dürfen “Tendenzarbeitgeber” aufgrund ihrer politischen oder ethischen Ausrichtung durchaus nach Partei- und Religionsangehörigkeit fragen.

Gewerkschaft
Auch hier gilt: Fragen nach einer Mitgliedschaft bei den Gewerkschaften dürfen nur “Tendenzarbeitgeber” stellen, sofern es für den jeweiligen Job relevant ist.

Religion
Ein schwieriger Fall. Im Prinzip besteht Religionsfreiheit und jeder darf Glauben was er will, das dürfte im “Business” grundsätzlich kein Thema sein. Niemand sollte dazu genötigt werden, bei einem Vorstellungsgespräch die religiöse Zugehörigkeit angeben und beschreiben zu müssen. Leider steckt der Arbeitgeber Kirche jedoch hinter zahlreichen Einrichtungen und Institutionen, so zählen große Unternehmen wie die Caritas zu den bereits genannten “Tendenzarbeitgebern” und dürfen in Ihren Stellenausschreibungen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Einrichtung voraussetzen. Daraus resultierende “Zwangskonvertierungen”, wenn nicht gläubige Menschen sich genötigt sehen in die Kirche einzutreten, nur um bessere Chancen in der Bewerbungsphase zu haben, sind unschöne Begleiterscheinungen und kommen fast ausschließlich im sozialen Bereich vor.

Vermögen
Über Geld spricht man vor allem in Deutschland nicht. Deshalb ist die Frage nach deinen Finanzen im Vorstellungsgespräch völlig Fehl am Platze.

Krankheiten
Deine Krankenakte ist im Bewerbungsgespräch absolut Tabu. Manche Berufe setzen jedoch bestimmte physische Fähigkeiten voraus, sicher kennst du die aufwendigen Einstellungstests bei Astronauten. Aber auch LKW-Fahrer, Zugführer und einige andere Berufe dürfen aus Sicherheitsgründen nur Fachkräfte einstellen, die bestimmte physische Voraussetzungen besitzen. Deshalb gibt es für Piloten und Zugführer Fragenkataloge zur Krankheitsgeschichte. Natürlich macht auch ein Job als Sportlehrer oder Trainer nur unter bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen Sinn. Grundsätzlich sind chronische Krankheiten in einem normalen “unsportlichen” Job jedoch völlig irrelevant und dürfen geheim gehalten werden. Einzig ansteckende Krankheiten müssen dem Personalchef unaufgefordert mitgeteilt werden.

Vorstrafen
Damit alle Menschen eine zweite Chance bekommen, ist die Frage nach Vorstrafen im Prinzip unzulässig. Erfordert der Beruf jedoch besondere Vertrauensstellungen, z.B. bei Geldboten oder Bankangestellten, darf nach Vorstrafen gefragt werden. Auch bei der Polizei oder als Beamter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.


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